Änderung von Rechtsvorschriften des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Baiergrün-Windischengrün-Weidesgrüner Gruppe

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Baiergrün-Windischengrün-Weidesgrüner Gruppe weist mit Schreiben vom 16.08.2024 auf Folgendes hin:

 

In den Amtsblättern Nr. 27 und 28 des Landkreises Hof vom 09. bzw. 15.08.2024 wurden folgende Rechtsvorschriften bekanntgemacht, welche jeweils zum 01.11.2024 in Kraft treten.

 

  • Verbandssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Baiergrün-Windischengrün-Weidesgrüner Gruppe

  • Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Baiergrün-Windischengrün-Weidesgrüner Gruppe samt Berichtigung

  • Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Baiergrün-Windischengrün-Weidesgrüner Gruppe

 

Die genannten Rechtsvorschriften können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schauenstein eingesehen werden.

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