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Barrierefreiheit

Feedback zur Barrierefreiheit

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Selbitz ist als Webseitenbetreiber bemüht, die Webseite in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

Webseite

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.selbitz.de.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne hier.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

PDF-Dokumente sind in der Regel häufig nicht ausreichend barrierefrei. Auf einigen Seiten fehlen teilweise noch Alt-Attribute für Bilder, Bedienelemente und Layout-Grafiken. Es können Fehler in der Inhaltshierarchie oder Überschriftenhierarchie vorliegen.

Evaluationsmethode

Die Evaluation erfolgte per Selbsttest.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Webseite benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2025 überprüft.

 

Quelle: https://www.e-recht24.de