Parkende Fahrzeuge am Straßenrand behindern die Durchführung des Winterdienstes

Auch in diesem Winter gibt der städtische Bauhof sein Bestes, den Winterdienst auf den Straßen ordnungsgemäß durchzuführen. Durch parkende Autos im Straßenbereich können Räumdienste jedoch nur unter erschwerten Bedingungen ihre Aufgaben erfüllen. Wir bitten daher darum, wo es möglich (z. B. eigene Einfahrt oder Garage vorhanden) die Fahrzeuge nicht am Straßenrand und generell nicht in Kreuzungsbereichen abzustellen.

 

In Notfällen - etwa bei Krankentransporten oder Feuerwehreinsätzen - sind ordnungsgemäß geräumte Straßen eine wichtige Voraussetzung für schnelle Hilfe. Und auch die Autofahrer selbst profitieren, wenn der Winterdienst problemlos durchgeführt werden kann. 

 

 

Behinderung des Räumdienstes durch nicht zurückgeschnittene Hecken, Sträucher und Bäume – Platz und Sicht muss sein

 

Da noch aus einigen Grundstücken in Selbitz Äste und Sträucher, Bäume und Baumteile in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, weisen wir darauf hin, dass dies eine Gefährdung für den Verkehrsteilnehmer und Fußgänger darstellt. Der Lichtraum der öffentlichen Straßen und Plätze sowie der Bürgersteige muss von Bäumen und Sträuchern frei sein.  Die Leuchtkraft der Straßenlampen in allen Richtungen muss gegeben und auch die Verkehrszeichen müssen von allen Seiten gut einsehbar sein. Des Weiteren muss die sichere Zu- und Durchfahrt für Räum- und Müllfahrzeuge gewährleistet sein. Für den ordnungsgemäßen Rückschnitt wurden vom Gesetzgeber folgende Höhen bzw. Abstände vorgegeben: Im Gehwegbereich ist eine Durchgangshöhe von mindestens 2,50 m erforderlich. Für den Park- und Fahrbahnbereich gilt eine Höhe von mindestens 4,50 m. Der seitliche Abstand zur Fahrbahnkante sollte mindestens 0,30 m betragen.

 

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Selbitz

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