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Hinweis auf freilaufende Hunde im Ortsgebiet der Stadt Selbitz, bestehende Anleinpflicht

Aktuell hat uns ein Hinweis aus der Bürgerschaft wegen freilaufender Hunde im Ortsbereich erreicht. Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass für das Ortsgebiet der Stadt Selbitz einschließlich aller Ortsteile eine satzungsmäßige Anleinpflicht für Hunde gilt.

 

Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde (Schulterhöhe > 50 cm) nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.

 

Viele Hundehalter verhalten sich vorbildlich, beachten die Regeln und gehen mit gutem Beispiel voran. Dafür danken wir ihnen an dieser Stelle ganz herzlich.

 

Leider gibt es aber auch immer mal wieder uneinsichtige Hundehalter. Die Worte „Keine Angst, mein Hund tut nichts!!“ sind dabei zu hören. Von diesen Hundehaltern wird aber vergessen, dass es Menschen gibt, die schon der Anblick eines Hundes in Angst und Schrecken versetzt.

 

Mit der Anleinpflicht sollen insbesondere Kinder, ältere Menschen und Personen, die aufgrund früherer Erfahrungen oder aus sonstigen Gründen, Hunden gegenüber besonders ängstlich sind, geschützt werden.

Daher fordern wir alle Hundehalter unabhängig von der Größe des Hundes auf: Leinen Sie Ihr Tier an!!

Sie unterstützen damit unsere Bemühungen um mehr Sicherheit im Ortsgebiet der Stadt Selbitz und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern das Zusammenleben.

 

Vielen Dank schon vorab für Ihre Unterstützung.

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Selbitz

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