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Erhöhung der Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30.01.2026 der Gebührenerhebung zugestimmt. Dies bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger, dass ab 07.02.2026 nachfolgende Gebühren erhoben werden müssen:

 

Ausstellung eines Personalausweises für Antragstellende ab 24 Jahren:

       46,00 Euro      (bisher 37,00 Euro)

 

Ausstellung eines Personalausweises für Antragstellende unter 24 Jahren:

       27,60 Euro      (bisher 22,80 Euro)

 

Die neuen Gebühren gelten für die Ausstellung von eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes entsprechend in gleicher Höhe.

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