Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30.01.2026 der Gebührenerhebung zugestimmt. Dies bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger, dass ab 07.02.2026 nachfolgende Gebühren erhoben werden müssen:
Ausstellung eines Personalausweises für Antragstellende ab 24 Jahren:
46,00 Euro (bisher 37,00 Euro)
Ausstellung eines Personalausweises für Antragstellende unter 24 Jahren:
27,60 Euro (bisher 22,80 Euro)
Die neuen Gebühren gelten für die Ausstellung von eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes entsprechend in gleicher Höhe.