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Einziehung öffentlicher Feld- und Waldweg „Alter Brunner Weg“

Bekanntmachung

 

 

Der Stadtrat der Stadt Selbitz hat in seiner Sitzung am 23.09.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

„Der öffentliche Feld- und Waldweg auf den Fl.Nrn. 123/2 und 442 Gemarkung Dörnthal wird gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 i.V.m Satz 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) aufgrund der nicht mehr gegebenen Verkehrsbedeutung eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehung zu verfügen.“

 

 

Die Verfügung der Einziehung erfolgt mit Wirkung vom 01.01.2026.

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Selbitz

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