Beschlüsse
Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses am 18.02.2025
Öffentliche Sitzung
Parksituation Richard-Wagner-Straße
Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und zeitnah eine Verkehrsschau mit der Polizei durchzuführen. Anschließend wird die Angelegenheit wieder auf die Tagesordnung gesetzt.
Tempo 30-Zone Badstraße/Gartenstraße
Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung zur Ausweisung einer Tempo-30-Zone, wie auf dem Plan dargestellt.
Beschlüsse des Haupt- und Finazausschusses am 27.02.2025
Nichtöffentliche Sitzung
Wiesenfestangelegenheiten
Beschluss 1: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Fa. Ströbel einen Platz auf dem Anger zuzuweisen und den bisherigen Standort des Geschäftes dauerhaft aufzugeben.
Beschluss 2: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, Herrn Andree Kollmann mit seinem Geschäft Coco Bongo zuzulassen.
Friedhofsangelegenheiten: Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen, Bestattungsformen (Überarbeitung der Grabangebote), Gebührenkalkulation
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, zukünftig an der Stelenanlage den Ankauf von zwei Grabplätzen zu ermöglichen. Diese neu geschaffene Möglichkeit ist in die Gebührenneukalkulation aufzunehmen.
Beschlüsse des Stadtrates am 04.02.2025
Öffentliche Sitzung
Fortschreibung des Flächennutzungsplans zur Aufstellung eines Landschaftsplans;
hier: Behandlung und Abwägung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Selbitz beschließt, die Anregungen, Bedenken und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend der Abwägungsvorschläge abzuwägen und die sich daraus ergebenden Änderungen im Entwurf des Flächennutzungs- und Landschaftsplans sowie in der Begründung einschließlich Umweltbericht zu berücksichtigen.
Fortschreibung des Flächennutzungsplans zur Aufstellung eines Landschaftsplans;
hier: Billigung des Entwurfs und Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Selbitz billigt den vom Büro Landschaftsplanung Klebe ausgearbeiteten Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 04.02.2025.
Der Stadtrat beschließt, den Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 3 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlüsse des Stadtrates am 06.02.2025
Nichtöffentliche Sitzung
Vergabe Deckensanierung Brunnenstraße
Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Deckensanierung der Brunnenstraße an die Fa. SBG Tiefbau GmbH, Hof zum Angebotspreis von 77.150,08 € (incl. 19% MwSt.). Haushaltsmittel werden im Haushalt 2025 bereitgestellt.
Annahme von Spenden für die Stadt Selbitz, Beschluss zur Zuwendungsliste 2024
Beschluss: Der Stadtrat beschließt, die erhaltenen Spenden entsprechend der vorgetragenen Zuwendungsliste 2024 anzunehmen.
Beschlüsse des Stadtrates am 18.03.2025
Öffentliche Sitzung
Haushalt 2025; Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Anlagen
Beschluss 1: Der Stadtrat beschließt die verlesene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit ihren Anlagen in der vorliegenden Form (Art. 63 und 65 GO).
Beschluss 2: Der Stadtrat beschließt den Finanzplan und das Investitionsprogramm in der vorliegenden Form (§ 24 KommHV i.V.m. Art. 70 GO).
Bestellung der Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2024
Beschluss 1a: Der Stadtrat beschließt, Herrn Ulrich Wanko aus der Fraktion der Parteifreien Wähler als Rechnungsprüfer für die Jahresrechnung 2024 zu bestellen.
Beschluss 1b: Der Stadtrat beschließt, Herrn Günter Wurziger als Stellvertreter für die Jahresrechnung 2024 zu bestellen.
Beschluss 2a: Der Stadtrat beschließt, Herrn Christian Reinisch von der ÜWG-Fraktion als Rechnungsprüfer für die Jahresrechnung 2024 zu bestellen.
Beschluss 2b: Der Stadtrat beschließt, Frau Ina Hundhammer-Schrögel als Stellvertreter für die Jahresrechnung 2024 zu bestellen.
Beschluss 3a: Der Stadtrat beschließt, Herrn Klaus Adelt von der SPD-Fraktion als Rechnungsprüfer für die Jahresrechnung 2024 zu bestellen.
Beschluss 3b: Der Stadtrat beschließt, Herrn Klaus Schaumberg als Stellvertreter für die Jahresrechnung 2024 zu bestellen.
Beschluss 4a: Der Stadtrat beschließt, Herrn Rüdiger Strobel von der CSU-Fraktion als Rechnungsprüfer für die Jahresrechnung 2024 zu bestellen.
Beschluss 4b: Der Stadtrat beschließt, Herrn Matthias Döhler als Stellvertreter für die Jahresrechnung 2024 zu bestellen.
Bilanz Wasserwerk 2023; Vorstellung des Ergebnisses
Beschluss: Der Stadtrat nimmt die vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellte Bilanz 2023 für das Wasserwerk ohne Einwendungen zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2023 wird festgestellt.
b) Der Jahresgewinn 2023 in Höhe von 23.645,41 € wird der Gewinnrücklage zugeführt. Zukünftige Gewinne sind immer der Rücklage zuzuführen.
c) Die Verrechnungsschulden gegenüber der Stadt sind weiterhin mit 2 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
d) Die nach Ablauf von 5 Jahren im Verlustvortrag enthaltenen Verluste sind mit der Rücklage zu verrechnen.
Stellungnahme zur Erweiterung der Windvorranggebiete VRG 23 und 506
Beschluss: Die Stadt Selbitz stimmt der Neuabgrenzung der VRG 23 und 506 zu.
Bauantrag: Erweiterung bestehende Produktionshalle; Fl.Nr. 450/1, Gem. Dörnthal, Stegenwaldhauser Str. 11
Beschluss: Dem Bauantrag für die Erweiterung bestehende Produktionshalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 450/1, Gemarkung Dörnthal, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bauantrag: Erweiterung eines Wohnhauses; Fl.Nr. 812/6, Gem. Selbitz, Wildenberg 5
Beschluss: Dem Bauantrag für die Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 812/6, Gemarkung Selbitz, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Nichtöffentliche Sitzung
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der enPORTAL GmbH für die Strombündelausschreibung mit Lieferbeginn 01.01.2026
Beschluss:
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, der Bayerischen Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden.
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.
Vergabe – Erneuerung der Straßenbeleuchtung Gartenstraße
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Selbitz vergibt die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Gartenstraße an die Fa. Bayernwerk zum Angebotspreis von 33.258,08 € einschl. 19% MwSt.
Beschlüsse des Stadtrates am 08.04.2025
Öffentliche Sitzung
Bauantrag: Errichtung eines Antennenträgers (30 m Stahlgittermast) inkl. Outdoortechnik auf Schotterfläche
Beschluss: Dem Bauantrag für die Errichtung eines Antennenträgers (30 m Stahlgittermast) inkl. Outdoortechnik auf Schotterfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 224, Gemarkung Dörnthal, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Parksituation Richard-Wagner-Straße - Verkehrsschau
Beschluss abgelehnt: Das Parken auf dem Gehsteig in der Richard-Wagner-Straße wird nicht gestattet.
Erlass der Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des Handwerker, Kreativ- und Ostermarktes am 13.04.2025
Beschluss: Der Stadtrat beschließt die von der Verwaltung ausgearbeitete Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des am 13.04.2025 stattfindenden Handwerker-, Kreativ- und Ostermarktes.
Nichtöffentliche Sitzung
Vergabe Wohnmobilstellplatz
Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die technische Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes mit Angleichung der Oberfläche an die Fa. FEG zum Angebotspreis von 72.446,46 € (incl. 19% MwSt.).
Vergabe Ingenieurleistung Planung Verbindung Wasserleitung Rothenbürg-Selbitz mit Umbau HB Rothenbürg und DBPW Wildenberg
Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Planungsauftrag für die „Planung Verbindung Wasserleitung Rothenbürg - Selbitz mit Umbau HB Rothenbürg und Umbau DBPW Wildenberg“ an das Ingenieurbüro USS-Consult Naila zum Angebotspreis von 63.706,44 € brutto, der Abruf erfolgt stufenweise durch den Ersten Bürgermeister.
Vergabe des Jahresleistungsverzeichnisses Tiefbauarbeiten
Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Jahresauftrag für die Reparatur- und Unterhaltsmaßnahmen Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbau auf Grundlage des Angebots vom 28.03.2025 an die Fa. Luding zum Angebotspreis von 25.361,54 € einschl. 19% MwSt.
Verkauf des Wohngebäudes Feldstraße 28/30, Abschluss einer Maklervereinbarung
Beschluss: Der Stadtrat beschließt, einen Makler-Allein-Auftrag mit der Benjamin Horn Immobilien über die Vermarktung und Verkauf des Wohngebäudes Feldstraße 28/30 mit einer Laufzeit von 12 Monaten abzuschließen.
Beschlüsse des Stadtrates am 06.05.2025
Öffentliche Sitzung
Bestellung von Herrn Daniel Höfer zum Standesbeamten
Beschluss: Der Stadtrat beschließt, Herrn Daniel Höfer ab 01.06.2025 zum Standesbeamten des Standesamts Selbitz zu bestellen.
Bauantrag: Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage, Fl.Nr. 1071/19, Gem. Selbitz, Gartenstraße 27, Antrag auf Befreiung
Beschluss: Dem Bauantrag für den Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1071/19, Gemarkung Selbitz, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dem Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan wird zugestimmt.
Antrag auf Befreiung: Neubau eines Carports, Fl.Nr. 944/8, Gemarkung Selbitz, Schillerstraße 55
Beschluss: Dem Bauantrag für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 944/8, Gemarkung Selbitz, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 wird ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Nichtöffentliche Sitzung
Beschlussfassung Festlegung Standorte und Vergabe Ladesäulen
Beschluss 1: Die Stadt Selbitz beschließt die vier Doppelparkplätze Badstraße, Luitpoldplatz, Bahnhof und Rathaus als Elektroladepunkte auszuweisen.
Beschluss 2: Der Stadtrat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die Verträge mit der Fa. Wirelane für die vier Standorte abzuschließen.
Wiesenfest – Vergabe Standplatz Türkische Spezialitäten
Beschluss abgelehnt: Der Stadtrat beschließt, Frau und Herrn Alkoyun mit ihrem Stand für türkische Spezialitäten zuzulassen.
Beschlüsse des Stadtrates am 03.06.2025
Öffentliche Sitzung
Bilanz Wasserwerk 2024; Vorstellung des Ergebnisses
Beschluss: Der Stadtrat nimmt die vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellte Bilanz 2024 für das Wasserwerk ohne Einwendungen zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2024 wird festgestellt.
b) Der Jahresgewinn 2024 in Höhe von 24.810,41 € wird der Gewinnrücklage zugeführt. Zukünftige Gewinne sind immer der Rücklage zuzuführen.
c) Die Verrechnungsschulden gegenüber der Stadt sind weiterhin mit 2 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
d) Die nach Ablauf von 5 Jahren im Verlustvortrag enthaltenen Verluste sind mit der Rücklage zu verrechnen.
Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss 1: Der Stadtrat nimmt vom Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung Kenntnis. Er stimmt der durch die Rechnungsprüfer geprüften Jahresrechnung 2024 zu und stellt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung 2024 fest.
Beschluss 2: Der Stadtrat beschließt die Entlastung für die von den Rechnungsprüfern geprüften Jahresrechnung 2024.
Erster Bürgermeister Stefan Busch wurde gemäß Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Gewährträgerspenden 2025 an Vereine
Beschluss: Der Stadtrat beschließt, die Auszahlung der Vereinszuschüsse 2025 wie vorgetragen zu genehmigen. Die Mehrausgaben werden im Nachtragshaushalt 2025 bereitgestellt.
Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungs-einrichtungen der Stadt Selbitz (Friedhofssatzung – FS), Neuerlass zum 01.07.2025
Beschluss: Der Stadtrat beschließt, die Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen der Stadt Selbitz (Friedhofssatzung – FS) entsprechend der Anlage neu zu fassen.
Satzung der Stadt Selbitz über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen – Friedhofsgebührensatzung (FGS); Neuerlass zum 01.07.2025
Beschluss: Der Stadtrat beschließt, die Satzung der Stadt Selbitz über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen – Friedhofsgebührensatzung (FGS) entsprechend der Anlage neu zu fassen.
Stellungnahme zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Lerchenbühl II“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lerchenbühl“, Gemeinde Berg, Landkreis Hof
Beschluss: Es wird keine Stellungnahme abgegeben, da städtebauliche Belange der Stadt Selbitz nicht berührt werden.
Bauantrag: Isolierte Befreiung für die Errichtung einer Einfriedung; Fl.Nr. 1071/16, Gem. Selbitz, Gartenstraße 25
Beschluss: Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 für die Errichtung einer Einfriedung aus Metall auf dem Grundstück Fl.Nr. 1071/16, Gemarkung Selbitz, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Nichtöffentliche Sitzung
Vorstellung und Beschlussfassung Wasserversorgung Selbitz - Westring
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Maßnahme Wasserversorgung Westring in den Haushalt 2025 aufzunehmen und Haushaltsmittel im Nachtrag 2025 bereitzustellen.
Der Stadtrat beschließt das Angebot, Pos. 1 und 2, des IB Häfner, Hof mit einer Angebotssumme von 12.900,- € netto ohne MwSt. zu beauftragen.
Die Verwaltung wird beauftragt Ingenieurangebote für die Planung der Maßnahme einzuholen.
Strombündelausschreibung mit Lieferbeginn 01.01.2026; Entscheidung über die Strombeschaffenheit
Beschlüsse: Der Stadtrat beschließt, für die Bündelausschreibung der Jahre 2026 bis 2028 Grünstrom ohne Neuanlagenanteil zu beschaffen.
Vorstellung und Beschlussfassung Sicherheitskonzept Wiesenfest
Beschluss: Der Stadtrat beschließt das von der Verwaltung ausgearbeitete und vorgestellte Sicherheitskonzept.
Beschlüsse des Stadtrates vom 24.06.2025
Nichtöffentliche Sitzung
Beschlussfassung zum Verkauf Wohngebäude Feldstraße 28/30
Beschluss: Der Stadtrat beschließt, die Gebäude Feldstraße 28/30 an Herrn Peter Weinlich zu verkaufen. Der Kaufpreis beträgt 549.000,00 €. In den Kaufvertrag ist eine Sanierungsvereinbarung über 5 Jahre aufzunehmen. Diese soll für folgende Sanierungsarbeiten innerhalb des Zeitraumes gelten:
Fassade Vollwärmeschutz
Dachsanierung
Balkonsanierung
Heizungsanlage modernisieren
Eingangstüren
Fenster teilweise
Liftanlage modernisieren
Garagensanierung
Einfahrt komplett neu pflastern/asphaltieren
Verkauf Schützenhaus Rothenbürg
Beschluss: Der Stadtrat beschließt, auf die dingliche Sicherung bezüglich Kinderspielplatz und Nutzung der Grundstücksfläche durch die FFW Rothenbürg/Hüttung nicht zu verzichten.
Beschlussfassung Festlegung Standorte und Vergabe Ladesäulen
Beschluss 1: Die Beschlüsse vom 06.05.2025 werden aufgehoben.
Beschluss 2 abgelehnt: Die Stadt Selbitz beschließt die zwei Doppelparkplätze Badstraße und Bahnhof als Elektroladepunkte auszuweisen.
Beschlüsse des Stadtrates vom 01.07.2025
Öffentliche Sitzung
Bauantrag: Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Selbitz, Fl.Nr. 1069/168, Gem. Selbitz, Lerchenweg 13
Beschluss: Dem Bauantrag für den Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1069/168, 1069/169, Gemarkung Selbitz, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dem Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan wird zugestimmt.
Kommunalwahl am 08.03.2026, Berufung des Wahlleiters und des Stellvertretenden Wahlleiters
Beschluss 1: Der Stadtrat beschließt, Herrn Ulrich Kraus als Wahlleiter zu berufen.
Beschluss 2: Der Stadtrat beschließt, Frau Martina Fischer als Stellvertretende Wahlleiterin zu berufen.
Nichtöffentliche Sitzung
Vergabe Architektenleistung „Alte Schule“
Beschluss: Die Stadt Selbitz beschließt die Architektenleistung für den Umbau der „Alten Schule“ an das Architekturbüro beyer architekten Partnergesellschaft mbH, Döhlau auf Grundlage der HOAI, Honorarzone III, mit einem Angebotspreis von 945.217,69 € incl. 19% MwSt. zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.



