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Richtwerte von Grundstücken nach Maßgabe der Gutachterausschussverordnung für den Gemeindebereich Selbitz

Der Gutachterausschuss des Landratsamtes Hof hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 unter Auswertung der bis zum 31.12.2023 eingegangenen notariellen Kaufverträge die Bodenrichtwerte für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Hof gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 01.01.2024 neu ermittelt.

 

Die ermittelten Richtwerte liegen während den Geschäftszeiten vom 01.08.2025 bis zum 01.09.2025 im Rathaus der Stadt Selbitz, Stadtbauamt, Zimmer Nummer 15, aus.

 

Nach Ablauf der Auslegungsfrist können gebührenpflichtige Auskünfte über die Richtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof) erhältlich sind (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

 

Gemäß Art. 1, 2, 5 und 6 des Kostengesetzes (KG) i. V. m. Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses (KVz) wird für die Auskunft pro Bodenrichtwert eine Gebühr von 30,00 € erhoben. Die vollständige Bodenrichtwertliste kann gegen eine Gebühr von 120,00 € erworben werden.

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Selbitz

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