Hinweis zum Straßen- und Gehwegkehren an die Selbitzer Bürgerinnen und Bürger

Nun ist es endlich soweit! Der Frühling hat begonnen und so auch der Frühjahrsputz für unsere Straßen und Gehwege. Die fleißigen Mitarbeiter unseres Bauhofes haben bereits mit der neuen Kehrmaschine die Straßen weitestgehend auf Vordermann gebracht.

 

Für das laufende Kehren und Säubern der Straßen- und Gehwege sind aber grundsätzlich die jeweiligen Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Die Stadt Selbitz erinnert deshalb an diese Verpflichtung und bittet die Straßen und Gehwege entlang der Grundstücke regemäßig zu kehren. Dies dient nicht nur einem sauberen Ortsbild sondern ist auch für die Gewährleistung der Sicherheit des Verkehrs, insbesondere der Fußgänger, notwendig.

 

Für Ihre Mithilfe bedankt sich die Stadt Selbitz bereits vorab recht herzlich.

 

Rechtlicher Hinweis:

Die Verpflichtung zur laufenden Straßen- und Gehwegreinigung ergibt sich aus der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter“. Diese ist hier abrufbar.

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Selbitz

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