Vorübergehende Gaststättengenehmigung

Ein neues Jahr hat begonnen und es kommt nun auch wieder die

Zeit der Vereinsfeste.

 

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass für diese Fest eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis notwendig ist, die auf Verlangen des Landratsamtes oder der Polizei, im Falle einer Kontrolle, vorzulegen ist. 

 

Diese ist spätestens 3 Wochen vor Festbeginn direkt im Rathaus der Stadt Selbitz, Zimmer 1 oder telefonisch unter Tel. 09280/60-0 zu beantragen.

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Veröffentlichung

Selbitz
Do, 23. Januar 2025

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