Öffentliche Mahnung
Öffentliche Mahnung
Rückständige Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen per
15. Februar 2024
Steuerpflichtige, die sich mit der Entrichtung der bis 15. November 2023 fällig gewesenen Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung noch im Rückstand befinden, werden hiermit
öffentlich gemahnt
mit der Aufforderung, die Rückstände bis spätestens
29. Februar 2024
bei der Stadtkasse einzuzahlen oder zu überweisen.
Nach Ablauf dieser Frist erfolgt kostenpflichtige Einhebung der Rückstände unter Berechnung der gesetzlichen Säumniszuschläge und Mahngebühren. Es liegt also bei den Säumigen selbst, sich zusätzliche Kosten zu ersparen.
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