Öffentliche Mahnung

Rückständige Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen

per 15. Mai 2023

 

Steuerpflichtige, die sich mit der Entrichtung der bis 15. Mai 2023 fällig gewesenen Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung noch im Rückstand befinden, werden hiermit öffentlich gemahnt mit der Aufforderung, die Rückstände bis spätestens 28. Mai 2023 bei der Stadtkasse einzuzahlen oder zu überweisen.

 

Nach Ablauf dieser Frist erfolgt kostenpflichtige Einhebung der Rückstände unter Berechnung der gesetzlichen Säumniszuschläge und Mahngebühren. Es liegt also bei den Säumigen selbst, sich zusätzliche Kosten zu ersparen.

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Selbitz

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