Steuertermine am 15. Februar 2025
Zum 15. Februar 2025 sind zur Zahlung fällig:
Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen
für das 1. Quartal 2025
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die geschuldeten Beträge fristgerecht bei der Stadtkasse Selbitz einzuzahlen oder zu überweisen.
Bei Zahlungsverzug müssen Säumniszuschläge in Höhe von 1 v. H. des rückständigen Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat sowie Mahngebühren berechnet werden. Es liegt daher im Interesse des Steuerpflichtigen selbst, sich zusätzliche Kosten zu ersparen.
Barzahlern empfehlen wir, der Stadtkasse einen Abbuchungsauftrag von einem laufenden Konto zu erteilen.
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