Öffentliche Mahnung

Rückständige Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen per 15. Mai 2024

 

Steuerpflichtige, die sich mit der Entrichtung der bis 15. Mai 2024 fällig gewesenen Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung noch im Rückstand befinden, werden hiermit öffentlich gemahnt mit der Aufforderung, die Rückstände bis spätestens 27. Mai 2024 bei der Stadtkasse einzuzahlen oder zu überweisen.

 

Nach Ablauf dieser Frist erfolgt kostenpflichtige Einhebung der Rückstände unter Berechnung der gesetzlichen Säumniszuschläge und Mahngebühren. Es liegt also bei den Säumigen selbst, sich zusätzliche Kosten zu ersparen.

 

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Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 22. Mai 2024

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