Teileinziehung öffentlicher Feld- und Waldweg „Alter Schlegeler Weg“; Fl.Nrn. 155 und 166, Gemarkung Dörnthal

Der Stadtrat der Stadt Selbitz hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

„Der öffentliche Feld- und Waldweg auf den Fl.Nrn. 155 und 166 Gemarkung Dörnthal wird gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 i.V.m Satz 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) aufgrund der nicht mehr gegebenen Verkehrsbedeutung teilweise eingezogen. Der Bereich der Teileinziehung auf einer Wegstrecke von 424 m betrifft ausschließlich die Fl.Nr. 166 Gemarkung Dörnthal und beginnt 5 m nördlich der Südgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 165 Gemarkung Dörnthal. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehung zu verfügen.“

 

Die Verfügung der Einziehung erfolgt mit Wirkung vom 01.06.2024.

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Selbitz

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