Teileinziehung öffentlicher Feld- und Waldweg „Alter Schlegeler Weg“; Fl.Nrn. 155 und 166, Gemarkung Dörnthal
Der Stadtrat der Stadt Selbitz hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 nachfolgenden Beschluss gefasst:
„Der öffentliche Feld- und Waldweg auf den Fl.Nrn. 155 und 166 Gemarkung Dörnthal wird gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 i.V.m Satz 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) aufgrund der nicht mehr gegebenen Verkehrsbedeutung teilweise eingezogen. Der Bereich der Teileinziehung auf einer Wegstrecke von 424 m betrifft ausschließlich die Fl.Nr. 166 Gemarkung Dörnthal und beginnt 5 m nördlich der Südgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 165 Gemarkung Dörnthal. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehung zu verfügen.“
Die Verfügung der Einziehung erfolgt mit Wirkung vom 01.06.2024.