Verunreinigung von öffentlichen Flächen durch Hundekot

In letzter Zeit sind wieder mehrere Hundehäufchen auf öffentlichen Gehwegen und Plätzen aufgefallen.

Wir appellieren an die verantwortlichen Hundehalter, die „Häufchen“ ihrer Hunde eigenständig zu entsorgen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nach § 3 Abs. 2 der Verordnung der Stadt Selbitz über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen, und die Sicherung der Gehbahnen verboten ist, die Gehwege, Wege und Felder durch Tiere verunreinigen zu lassen. Verstöße gegen dieses Verbot können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1000,-- Euro geahndet werden.

 

 

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Selbitz

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