Verunreinigung von öffentlichen Flächen durch Hundekot
In letzter Zeit sind wieder mehrere Hundehäufchen in den Bereichen Schillerstraße/Dietscha/Grenzenberg aufgefallen.
Wir appellieren an die verantwortlichen Hundehalter, die „Häufchen“ ihrer Hunde eigenständig zu entsorgen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nach § 3 Abs. 2 der Verordnung der Stadt Selbitz über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen, und die Sicherung der Gehbahnen verboten ist, die Gehwege, Wege und Felder durch Tiere verunreinigen zu lassen. Verstöße gegen dieses Verbot können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1000,-- Euro geahndet werden.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Mehr über
Weitere Meldungen
Sprechstunde des Stadtumbaumanagements am 21.01.25
Di, 14. Januar 2025
Mitteilung der Alzheimergesellschaft Hof / Wunsiedel e.V
Di, 14. Januar 2025