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Änderung von Rechtsvorschriften des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Baiergrün-Windischengrün-Weidesgrüner Gruppe

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Baiergrün-Windischengrün-Weidesgrüner Gruppe weist mit Schreiben vom 22.10.2026 auf Folgendes hin:

 

Im Amtsblatt des Landkreises Hof Nr. 40/2026 vom 21.10.2026 wurde folgende Rechtsvorschrift bekanntgemacht, welche zum 01.01.2027 in Kraft tritt. 

 

  • Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Baiergrün-Windischengrün-Weidesgrüner Gruppe vom 22. November 2019

 

Die genannte Rechtsvorschrift kann in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schauenstein eingesehen werden.

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