Richtwerte von Grundstücken nach Maßgabe der Gutachterausschussverordnung für den Gemeindebereich Selbitz
Der Gutachterausschuss des Landratsamtes Hof hat in seiner Sitzung vom 28. Mai 2026 unter Auswertung der bis zum 31.12.2025 eingegangenen notariellen Kaufverträge die Bodenrichtwerte für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Hof gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 01.01.2026 neu ermittelt.
Die ermittelten Richtwerte liegen während den Geschäftszeiten vom 27.07.2026 bis zum 27.08.2026 im Rathaus der Stadt Selbitz, Stadtbauamt, Zimmer Nummer 15, aus.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind gebührenpflichtige Auskünfte über die Richtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof) erhältlich (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Gemäß Art. 1, 2, 5 und 6 des Kostengesetzes (KG) i. V. m. Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses (KVz) wird für die Auskunft pro Bodenrichtwert eine Gebühr von 30,00 € erhoben. Die vollständige Bodenrichtwertliste kann gegen eine Gebühr von 150,00 € erworben werden.



