Beschlüsse vom 28.07. bis 01.12.2022

Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses am 17.11.2022

 

Öffentliche Sitzung

 

Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage; Fl.Nr. 1554, Gemarkung Selbitz, Schlesier Straße 17

Beschluss: Dem Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1554, Gemarkung Selbitz, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Beschlussfassung – Fortführung Klimaschutzkoordination im Landkreis Hof

Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Teilnahme am Projekt „Klimaschutzkoordination“ für den Förderzeitraum 2023 – 2027.

 

Aufhebung Bebauungsplan N. 5 „Baugebiet südl. der Garlesstraße“ - Abwägung öffentliche Auslegung

Beschluss:

  1. Der Bauausschuss der Stadt Selbitz beschließt das Ergebnis der Abwägung unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Zwischenbeschlüsse.
  2. Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im Zeitraum vom 04. Oktober 2022 bis einschließlich 04. November 2022 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stattfand und im gleichen Zeitraum die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt worden ist.
  3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände geltend gemacht wurden, die eine Änderung der Planunterlagen erforderlich machen.
  4. Der Bauausschuss der Stadt Selbitz beschließt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Zwischenbeschlüsse den von IVS GmbH, Kronach, ausgearbeiteten Plan zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Garlesstraße“ mit allen Änderungen und Erweiterungen der Stadt Selbitz in der Fassung vom 17.11.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren normenkonform weiter abzuarbeiten.

 

Regionaler Planungsverband Oberfranken Ost – Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan Oberfranken-Ost

Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, keine Stellungnahme zum Teilkapitel „Windenergie“ an den Regionalen Planungsverband Oberfranken-Ost abzugeben.

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

Vergabe – Malerarbeiten Fassade FFW Selbitz

Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Fassadenarbeiten an Maler Schaller, Selbitz zum Angebotspreis von 19.379,86 € abzüglich Eigenleistung zu vergeben. Die Haushaltsmittel sind im HH 2023 einzuplanen.

 

Fassadenprogramm – Beschlussfassung Sanierungsvereinbarung Friedhofstr. 5

Beschluss: Die Stadt Selbitz beschließt, die Maßnahme „Sanierung Friedhofstr. 5“ in das Förderprogramm aufzunehmen und die entsprechenden Haushaltsmittel einzuplanen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Sanierungsvereinbarung abzuschließen.

 

 

Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2022

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

Wiesenfest 2023

Schausteller:

  1. ATS Selbitz, Getränkestand
  2. Fragkos Christos, Griechische Spezialitäten
  3. Hellberg Klaus, Fischspezialitäten
  4. Hübel Schausteller, Bungee-Trampolin
  5. Kreis-Hoffmann Petra, Schützenhaus Hubertus
  6. Lombardo Vincenza u. Ciro, Pizzeria Little Italy, Bahnhofstr. 24, Selbitz, Pizzastand
  7. Müller Leonhard, Schokoladenfrüchtewagen
  8. Nübler Vergnügungsbetriebe, Verkauf von Spielwaren und Gasballons
  9. Rosenbusch Jörg, Spickerwagen incl. Kugelstechen
  10. Schneller Stefan, Ungarische Langos
  11. Schramm Roland, Kinderkarussell
  12. Schramm Roland, Autoscooter
  13. Schütz Peter u. Carmen, Bayerische Angelei (Enten angeln)
  14. Steinker Ursula-Josy, Schießwagen
  15. Ulrich Jürgen, Crepes und Knoblauchbaguette
  16. Varone Angelo, Bahnhofstr. 3, Selbitz, Pizzastand
  17. Wittig Heiko, Ball werfen

 

Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die vorgetragenen Schausteller zum Wiesenfest 2023 zuzulassen.

 

Eis- und Süßigkeitenstand:

Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Firma Ströbel oHG, Herrn Georg Bernhard, Uffenheimer Str . 29, Nürnberg für das Wiesenfest 2023 zuzulassen.

 

Fahrgeschäft Kinder:

Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Disco-Rider der Familie Hoffmann zum Wiesenfest 2023 zuzulassen

 

Waffelstand:

Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Waffelmatz der Familie Gemeinhardt zum Wiesenfest 2023 zuzulassen.

 

Käsestand:

Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Stadtverwaltung, sich um einen fränkischen Spezialitätenstand (überwiegend Käse) zu bemühen.

 

Großfahrgeschäft:

Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Firma Gack & Co. oHG, Heino und Valeska Winter, mit ihrem Großfahrgeschäft „Happy Traveller“ zum Wiesenfest 2023 zuzulassen.

 

Feuerwerk/Lasershow:

Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Angebot für eine Kombination aus Feuerwerk und Lasershow (Dauer ca. 15 min) einzuholen.

 

Anmietung von WC-Containern

Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Angebot der Fa. Persch zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Mietvertrag gem. Angebot (2.205,00 EUR netto zzgl. USt.) abzuschließen.

 

 

Beschlüsse des Stadtrates am 28.07.2022

 

Öffentliche Sitzung

 

Aufhebung Bebauungsplan Nr. 5 „Südlich der Garlesstraße“ – Abwägung frühzeitige Beteiligung

Beschluss:

  1. Der Stadtrat Selbitz beschließt das Ergebnis der Abwägung unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Zwischenbeschlüsse.
  2. Die Planunterlagen sind dahingehend zu überarbeiten, anzupassen und das weitere Verfahren ist durchzuführen.
  3. Der Stadtrat Selbitz nimmt zur Kenntnis, dass im Zeitraum vom 02. Mai 2022 bis einschließlich 03. Juni 2022 die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB stattfand und im gleichen Zeitraum die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt worden ist.
  4. Es wird weiter festgestellt, dass die Planunterlagen entsprechend den geäußerten Einwendungen und Anregungen der Einwender und Behörden als Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB überarbeitet und soweit erforderlich auf der Grundlage der gefassten Zwischenbeschlüsse ergänzt werden bzw. bereits ergänzt worden sind.
  5. Der Stadtrat billigt den vom Ingenieurbüro IVS Kronach gefertigten Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Garlesstraße“ mitsamt rechtskräftigen Änderungen und Erweiterungen in der Fassung vom 07. Juli 2022 zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
  6. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt der Stadtrat die öffentliche Auslegung der Planung durchzuführen und dabei alle für die Planung relevanten Unterlagen öffentlich zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und zu erläutern. Die genaue Auslegungsfrist wird zwischen Verwaltung und Planungsbüro abgestimmt. Parallel ist das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  7. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren normenkonform weiter abzuarbeiten.

 

Bauantrag: Errichtung eines Carports; Fl.Nr. 906/8, Gemarkung Selbitz, Hofer Straße 3

Beschluss: Dem Bauantrag für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 906/8, Gemarkung Selbitz, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Bauantrag: Errichtung einer Maschinenhalle mit einer Kammer für Hackschnitzel; Fl.Nr. 27, Gemarkung Dörnthal

Beschluss: Dem Bauantrag für die Errichtung einer Maschinenhalle mit einer Kammer für Hackschnitzel auf dem Grundstück Fl.Nr. 27, Gemarkung Dörnthal, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Bauvoranfrage: Bau einer Doppelgarage, ein Tiny House sowie ein Nebengebäude, Fl.Nr. 1027/6, Gemarkung Selbitz, Gartenstraße 2 b

Beschluss: Der Bauvoranfrage für den Bau einer Doppelgarage, ein Tiny House sowie ein Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1027/6, Gemarkung Selbitz, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

Vergabe – Schillerstraße Vergabe der Bauleistungen

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Bauleistungen Schillerstraße, BA I Neuhauser Straße bis Dietscha an die Firma Oelsnitzer Bau & Service GmbH, Oelsnitz zu einem Angebotspreis in Höhe von 1.218.772,96 € (brutto). Die zusätzlichen Haushaltmittel sind im Haushalt 2023 bereitzustellen.

 

Fassadenprogramm – Beschlussfassung Sanierungsvereinbarung Frankenwaldstr. 2

Beschluss: Die Stadt Selbitz beschließt die Maßnahme „Sanierung Frankenwaldstraße 2“ in das Förderprogramm aufzunehmen und die entsprechenden Haushaltsmittel einzuplanen. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Sanierungsvereinbarung abzuschließen.

 

Defizitvereinbarung mit der Diakonie Hochfranken betreffend Kinderhort in der Grundschule

Beschluss: Der Stadtrat beschließt, die Defizitvereinbarung über den Betrieb eines Kinderhortes durch die Diakonie Hochfranken in den Räumen der Grundschule, wie vorgelegt, abzuschließen. Die Laufzeit ist vorerst auf das Schuljahr 2022/2023 beschränkt.

 

Antrag der Evang.-Luth. Kirchengemeinde auf weiteren Zuschuss zur Sanierung des Eingangsbereichs an der Walter-Hümmer-Kindertagesstätte

Beschluss: Der Stadtrat beschließt, der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Selbitz für die Sanierung des Eingangsbereiches an der Walter-Hümmer-Kindertagesstätte zusätzlich zum bereits genehmigten Zuschuss in Höhe von 8.000,00 € noch einen weiteren Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € zu gewähren. Die weiteren Haushaltsmittel sind im 1. Nachtragshaushalt 2022 einzuplanen.

 

 

Beschlüsse des Stadtrates am 15.09.2022

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

Vergabe – Ersatzbeschaffung Unimog

Beschluss: Der Stadtrat beschließt, das Fahrzeug „Mercedes Benz Unimog U 423 mit Aufsetzkehrmaschine „Trilety TK 36“ vom Vertragshändler KLMV Oberkotzau zu bestellen.

Über den Kauf/Finanzierung oder das Leasing des Fahrzeuges wird in der nächsten Sitzung entschieden.

 

Vorstellung Wertgutachten Feldstraße 28/30, gefertigt Dipl.-Bauingenieur Peter Benjak

Beschluss: Der Stadtrat nimmt das Ergebnis des Wertgutachtens zur Kenntnis und beschließt, dass Wohngebäude Feldstraße 28/30 zum Verkauf anzubieten. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung durchzuführen.

 

Verkauf Holder

Ablehnungsbeschluss: Der Stadtrat beschließt, den Kleintraktor Holder C 270 für 22.000,00 € zu verkaufen.

 

Vergabe- Spielgeräte auf Ortsteilen

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Lieferung von 4 Spieltürmen und 1 Doppelschaukel an die Fa. Westfalia, Hövelhof zum Angebotspreis von 37.083,97 € einschl. 19% MwSt.. Die Montage der Spielgeräte soll über den Bauhof mit Unterstützung durch freiwillige Helfer aus den jeweiligen Ortsteilen erfolgen.

 

 

Beschlüsse des Stadtrates am 06.10.2022

 

Öffentliche Sitzung

 

Bauvoranfrage: Neubau von 11 Einfamilienhäusern mit Garagen; Fl.Nr. 77 und 78, Gemarkung Neuhaus

Beschluss: Der Bauvoranfrage für die Errichtung von 11 Einfamilienhäusern wird zugestimmt. Die interne Erschließung obliegt dem Eigentümer.

 

Weihnachtsbeleuchtung

Beschluss: An der bestehenden Weihnachtsbeleuchtung wird festgehalten. Die Schaltzeiten sind so einzurichten, dass zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr die Weihnachtsbeleuchtung ausgeschalten ist.

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

Ersatzbeschaffung für Unimog und Aufsetzkehrmaschine; Beschluss über Kauf oder Finanzierung/Leasing

Beschluss: Der Stadtrat beschließt, den Unimog U 423 mit Aufsatzkehrmaschine für einen Preis von 393.414,00 € inkl. MwSt. zu kaufen. Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 bereit zu stellen.

 

Verkauf Holder

Beschluss: Der Stadtrat beschließt, den Holder an den Kaufinteressenten aus Schwarzenbach/Wald für einen Preis von 32.000,00 EUR zu verkaufen. Vor dem Verkauf ist zu Lasten der Stadt Selbitz ein Kundendienst durchzuführen und TÜV zu machen.

 

 

Beschlüsse des Stadtrates am 03.11.2022

 

Öffentliche Sitzung

 

Personalangelegenheiten; Umsetzung Organisationsgutachten, Schaffung einer Stelle in der Hauptverwaltung für Personalstelle und Öffentlichkeitsarbeit

Beschluss: Der Stadtrat stimmt dem im Haupt- und Finanzausschuss vom 27.10.2022 vorgestellten Organigramm zu. Der Stadtrat beschließt, im Stellenplan zum Nachtragshaushaltsplan 2022 eine weitere Vollzeitstelle in Entgeltgruppe 7 in der Hauptverwaltung vorzusehen.

 

1. Nachtragshaushalt 2022

 

Beschluss: Der Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit ihren Anlagen in der vorliegenden Form (Art. 68 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 65 Abs. 1, Art. 63 GO).

 

Städtebauförderung / Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Aufstellung der Bedarfsmitteilung für 2023

Beschluss: Den interkommunalen Projekten für die Bedarfsmitteilung 2023, welche die Stadt Naila für die Mitgliedsstädte beantragt, und dem Entwurf der Bedarfsmitteilung für das Städtebauförderungsprogramm 2023 wird zugestimmt.

 

Stellungnahme zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Gemeinde Köditz

Beschluss: Es wird keine Stellungnahme abgegeben, da städtebauliche Belange der Stadt Selbitz nicht berührt werden.

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

Einstellung des Bockpfeifer-Rufbusses

Beschluss: Der Stadtrat beschließt, den Bockpfeifer-Rufbus durch die Einführung des Hofer Landbusses nicht mehr weiter zu führen und zeitnah einzustellen.

 

Vergabe- Landschaftsplan Stadt Selbitz

Beschluss 1: Die Stadt Selbitz beschließt die Vergabe der Planung des Landschaftsplanes an das Büro Landschaftsplanung Klebe mit einer Auftragssumme von 64.572,74 €.

Beschluss 2: Die Stadt Selbitz beschließt die Vergabe der Planung des Fachmoduls an das Büro H&S, Freising mit einer Auftragssumme von 68.914,09 €.

Beschluss 3: Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel werden im Haushalt 2023 bereitgestellt.

 

 

Beschlüsse des Stadtrates am 01.12.2022

 

Öffentliche Sitzung

 

Bestätigung des neu gewählten stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der FF Selbitz

Beschluss: Der Stadtrat Selbitz beschließt, Herrn André Gärtner als neugewählten stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Selbitz zu bestätigen.

 

Gebührenkalkulation Wasserversorgung und Abwasserentsorgung; Beschluss über Erhöhung der Verbrauchsgebühren zum 01.01.2023

Beschluss 1: Der Stadtrat beschließt, zum 01.01.2023 die Verbrauchsgebühren für die städtische Wasserversorgung auf netto 2,80 €/m³ Wasser zu erhöhen. Die Gebührensatzung ist entsprechend zu ändern.

Beschluss 2: Der Stadtrat beschließt, zum 01.01.2023 die Gebühren für die Abwasserentsorgung auf 3,05 €/m³ Abwasser zu erhöhen. Die Gebührensatzung ist entsprechend zu ändern.

Beschluss 3: Der Stadtrat beschließt, zum 01.01.2023 das Entgelt für die „Wassergäste“ Berg und Köditz auf netto 1,85 €/m³ Wasser zu erhöhen.

 

Neuerlass der Wasserabgabesatzung (WAS); Beschlussfassung

Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Wasserabgabesatzung (WAS).

Diese ist Bestandteil dieses Beschlusses und dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS); Beschlussfassung

Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS).

Diese ist Bestandteil dieses Beschlusses und dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Neuerlass der Entwässerungssatzung (EWS); Beschlussfassung

Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Entwässerungssatzung (EWS).

Diese ist Bestandteil dieses Beschlusses und dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS); Beschlussfassung

Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS).

Diese ist Bestandteil dieses Beschlusses und dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Stellungnahme zur Bauleitplanung der Gemeinde Berg – Vorbereitende Untersuchungen (VU) Sanierungsgebiet „Ortskern, Gemeinde Berg, Landkreis Hof“

Beschluss: Es wird keine Stellungnahme abgegeben, da städtebauliche Belange der Stadt Selbitz nicht berührt werden.

 

Stellungnahme zum ISEK der Gemeinde Köditz – Trägerbeteiligung, Gemeinde Köditz, Landkreis Hof

Beschluss: Es wird keine Stellungnahme abgegeben, da städtebauliche Belange der Stadt Selbitz nicht berührt werden.

 

Vorlage des Prüfungsberichts zur erfolgten überörtlichen Rechnungsprüfung und Abarbeitung erster Textziffern

Beschluss: Der Stadtrat beschließt, die Textziffern 3, 4, 5, 6, 7, 10 und 14 aus dem Prüfungsbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 27.09.2022 als erledigt zu betrachten.

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Selbitz

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