Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028

Die Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028 steht bevor. Zu Beginn des Jahres 2023 wird das Landgericht Hof das Jugendamt des Landkreises Hof auffordern, etwa 60 für die Wahl der Jugendschöffen in Betracht kommende Personen vorzuschlagen. Eine genaue Anzahl wird noch benannt gegeben.

 

Schöffinnen und Schöffen wirken neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit und tragen somit die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch. Die Vorschlagsliste wird vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Hof in der nächsten Sitzung im Mai 2023 erstellt.

 

Wir möchten auf die bevorstehende Wahl der Jugendschöffen hinweisen und informieren zu gegebener Zeit ausführlich darüber.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen