Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selbitz

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Selbitz folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

 

s. Anlage

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Selbitz

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