Entfernen von Unkraut auf dem Gehweg und aus dem Straßengerinne

Im Stadtgebiet konnte weiterhin festgestellt werden, dass in verschieden Bereichen oftmals aus dem Gehweg und Straßengerinne Gras bzw. anderes Unkraut hochgeschossen ist. Nach § 5 der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Selbitz besteht für die Anlieger die Verpflichtung diesbezügliche Reinigungsarbeiten durchzuführen.

 

Mit der Maßnahme tragen die Selbitzer Bürger so selbst maßgeblich zur Verkehrssicherheit und einem ordentlichen Stadtbild bei.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 25. August 2021

Weitere Meldungen