Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer der Stadt Selbitz für das Jahr 2019

Für die Stadt Selbitz gelten für das Jahr 2019 folgende Hebesätze:

 

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 340 %

 

Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) 335 %

 

Weitere Informationen s. Anlage

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Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 19. Dezember 2018

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