1. Nachtragshaushaltssatzung

 

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Stadtrat Selbitz folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

s. Anlage

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Veröffentlichung

Selbitz
So, 19. November 2017

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