Nachtragshaushaltssatzung und –plan Nr. 1/2022

Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 durch die Stadt Selbitz

Bekanntmachung der Satzung und Hinweis auf die Auslegung während des Haushaltsjahres gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 1 und 2, Art. 26 Abs. 2 GO und § 4 der Bekanntmachungsverordnung

 

s. Anlage

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Selbitz

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