Nachtragshaushaltssatzung und –plan Nr. 1/2020

Erlass der 1. Nachtragshaushalts-

satzung für das Haushaltsjahr 2020 durch die Stadt Selbitz.

 

Bekanntmachung der Satzung und Hinweis auf die Auslegung während des Haushaltsjahres gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 1 und 2, Art. 26 Abs. 2 GO und §4 der Bekanntmachungs-

verordnung

 

s. Anlage

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 25. November 2020

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