Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selbitz

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Selbitz folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 11. Dezember 2019

Weitere Meldungen

Öffnungstermine Stadtarchiv Selbitz

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Stadtrat Selbitz die ...