Veröffentlichung von Ehejubiläen und Geburtstagen
Wir weisen darauf hin, dass Veröffentlichungen von Ehejubiläen und Geburtstagen (ab 65. Geburtstag) aus Gründen des Datenschutzes nur auf Antrag durchgeführt werden können.
Wir bitten die betroffenen Jubilare, den Wunsch auf Veröffentlichung 14 Tage vor dem Ereignis der Stadtverwaltung mitzuteilen (persönlich im Rathaus, Zimmer 10, 1. Stock oder telefonisch unter Tel. Nr. 6026).
Die bisher veröffentlichten Geburtstage werden ohne weitere Rückfragen weiterhin bekanntgegeben.
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