Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffen
Nach der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern über die Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) vom 27. Oktober 2022 (BayMBl. Nr. 672) müssen die Gemeinden im Jahr 2023 eine Vorschlagsliste für Schöffen aufstellen.
Die Stadt Selbitz muss aufgrund ihrer Einwohnerzahl 15 Personen für die Schöffengerichte bestimmen.
Die Stadt Selbitz bittet Personen, die zum 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben,
bis
spätestens Freitag, 21. April 2023
ihre Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes im Rathaus, Zimmer Nr. 1, während der allgemeinen Geschäftsstunden, zu erklären.
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