Nachtragshaushaltssatzung und –plan Nr. 1/2021

Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 durch die Stadt Selbitz

Bekanntmachung der Satzung und Hinweis auf die Auslegung während des Haushaltsjahres gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 1 und 2, Art. 26 Abs. 2 GO und § 4 der Bekanntmachungsverordnung

 

  1. Nachtragshaushaltssatzung und Haushaltsplan 2021

Der Stadtrat der Stadt Selbitz hat in seiner Sitzung vom 11.11.2021 die nachfolgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.

Das Landratsamt Hof hat als Rechtsaufsichtsbehörde die beschlossene Nachtragshaushaltssatzung Nr. 1/2021 und den Haushaltsplan überprüft. Die Nachtragshaushaltssatzung 2021 enthält genehmigungspflichtige Bestandteile. Das Landratsamt Hof hat mit Schreiben vom 17.11.2021 (Az. 941/0.1-201) die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 genehmigt.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus, Zimmer 11, zur Einsicht bereit (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

 

s.Anlage

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Selbitz

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