Steuertermine am 15. Mai 2021
Zum 17. Mai 2021 sind zur Zahlung fällig:
Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen
für das 2. Quartal 2021
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die geschuldeten Beträge fristgerecht bei der Stadtkasse Selbitz einzuzahlen oder zu überweisen.
Bei Zahlungsverzug müssen Säumniszuschläge in Höhe von 1 v. H. des rückständigen Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat sowie Mahngebühren berechnet werden. Es liegt daher im Interesse des Steuerpflichtigen selbst, sich zusätzliche Kosten zu ersparen.
Barzahlern empfehlen wir, der Stadtkasse einen Abbuchungsauftrag von einem laufenden Konto zu erteilen.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Mehr über
Weitere Meldungen
Nicht vergessen: Zeitumstellung auf Sommerzeit
In der Nacht von Samstag, 30. März auf Sonntag, 31. März 2024 wird die Uhr von 2 Uhr auf 3 Uhr ...