Verteilung der FFP2-Schutzmasken an pflegende Angehörige

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt für pflegende Angehörige jeweils drei FFP2-Schutzmasken kostenlos zur Verfügung. Dies sind Personen, die pflegebedürftige Menschen entweder im eigenen oder in einem fremden Hausstand betreuen. Die Stadt Selbitz ist für die Verteilung dieser Masken zuständig und übernimmt deren Verteilung gerne.

 

Die Ausgabe der Masken erfolgt seit Montag, den 25.01.2021 im Rathaus der Stadt Selbitz, Erdgeschoss, Zimmer 1.

 

Die Stadt Selbitz bittet zur Abholung um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 09280/600.

 

Bitte tragen Sie bei der Abholung selbst eine FFP2-Schutzmaske, da der Zugang zum Rathaus nur damit möglich ist.

 

Hinsichtlich der Abgabe gilt folgendes zu beachten:

  • die Ausgabe der Masken erfolgt ausschließlich an die Hauptpflegeperson.
  • jede Hauptpflegeperson erhält drei FFP2-Masken.
  • die Ausgabe erfolgt gegen Vorlage des Personalausweises und eines Nachweises der Bezugsberechtigung. Als Nachweis ist insbesondere das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades geeignet.
  • Die pflegebedürftige Person muss mit Hauptwohnsitz in Selbitz gemeldet sein.
  •  

Die Ausgabe der Masken erfolgt während der allgemeinen Erreichbarkeitszeiten. Diese sind:

 

Montag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Darüber hinaus hat der Landkreis Hof vom Freistaat Bayern über 18.000 FFP2-Masken für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt bekommen. Die kostenlosen Schutzmasken werden derzeit verpackt und etikettiert. Die Briefe mit jeweils fünf Masken werden den Berechtigten dann in den nächsten Tagen per Post zugestellt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 03. Februar 2021

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