Keine Besuche zu besonderen Anlässen

Der Landrat und die Kreisbürgermeister haben sich wegen der weiterhin bestehenden Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus entschieden, alle Jubiläums-, Geburtstags- und Neugeborenenbesuche bis auf weiteres auszusetzen.

Wir weisen darauf hin, dass Veröffentlichungen von Ehejubiläen und Geburtstagen (ab 65. Geburtstag) aus Gründen des Datenschutzes nur auf Antrag durchgeführt werden können.

 

Wir bitten die betroffenen Jubilare, den Wunsch auf Veröffentlichung 14 Tage vor dem Ereignis der Stadtverwaltung schriftlich mitzuteilen (Stadtverwaltung Selbitz, Bahnhofstraße 2, 95152 Selbitz oder per Mail an . Bei Ehejubiläen muss die Zustimmung beider Ehegatten vorliegen.

 

Die bisher veröffentlichten Geburtstage werden ohne weitere Rückfragen weiterhin bekanntgegeben.

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Veröffentlichung

Selbitz
Do, 15. Juli 2021

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