Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet östlich der Feldstraße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Selbitz hat am 15.10 2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet östlich der Feldstraße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.

 

Weitere Informationen s. Anlage

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Do, 12. September 2019

Weitere Meldungen

Ostergruß der Stadt Selbitz

Nicht vergessen: Zeitumstellung auf Sommerzeit

In der Nacht von Samstag, 30. März auf Sonntag, 31. März 2024 wird die Uhr von 2 Uhr auf 3 Uhr ...