Stellungnahme des Ersten Bürgermeisters zum Rechnungsprüfungsbericht für das Haushaltsjahr 2017

Im Rechnungsprüfungsbericht für das Abrechnungsjahr 2016 wurde die Stadtverwaltung,  insbesondere das Resort „Liegenschaften“  scharf kritisiert.

 

Daraufhin wurde die betreffende Person aufgefordert ihren Arbeitsbereich in Ordnung zu bringen und die Rückstände in ihrem Verantwortungsbereich aufzuarbeiten.

 

Zum Rechnungsprüfungsgespräch im Dezember 2018 für das Abrechnungsjahr 2017 wurde wiederum das Resort „Liegenschaften und Feuerwehrwesen“ beanstandet

.  

Es wurde auf fehlende Zahlungseingänge im Feuerwehrwesen und bei der Turnhallenbelegung  hingewiesen.

 

Daraufhin erhielt die betreffende Person nochmals vom Ersten Bürgermeister einen unmissverständlichen Arbeitsauftrag, die Rückstände zeitnah aufzuarbeiten damit kein finanzieller Schaden durch Verjährung  für die Stadt Selbitz entsteht.

 

Dieser Aufgabenstellung kam die betreffende Person, obwohl sie es zugesagt hatte, nicht nach, und nur mit Hilfestellung  weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnte durch Aufarbeitung der Rückstände eine Verjährung vermieden werden.

 

Die Stadtverwaltung betont ausdrücklich, ein finanzieller Schaden sollte rein rechtlich nicht entstehen können.

 

Der Erste Bürgermeister wirft sich selbst vor, dass der betreffenden Person zu lange und zu viel  Geduld entgegen gebracht wurde!

 

Der unmittelbare Vorgesetzte der betreffenden Person muss sich das ebenso vorwerfen lassen!

 

Jede Selbitzer Bürgerin und jeder Selbitzer Bürger kann erwarten, dass mit Steuergeldern und Ressourcen Verantwortungsbewusst umgegangen wird und jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der Stadt Selbitz ihren übertragenen Arbeitsbereich erfüllt.

 

Nachdem nun eine personelle Veränderung erfolgte, bzw. durch die Neueinstellung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters erfolgt, sollte die gewohnte Arbeitsqualität der Stadtverwaltung in der Zukunft wieder ausnahmslos einen hohen Standard erfüllen.

 

Der Erste Bürgermeister bittet darum die Jahresrechnung festzustellen und die Entlastung der Jahresrechnung 2017 aufzuschieben, bis die Sachverhalte endgültig geklärt und aufgearbeitet sind.

 

Ferner dankt er nochmals ausdrücklich der örtlichen Rechnungsprüfung für die kritischen Anmerkungen und sehe diese immer wieder als Anregung für zukünftige organisatorische Maßnahmen.

 

Damit in Zukunft schneller auf Beanstandungen reagiert werden kann, bittet die Stadtverwaltung die örtliche Rechnungsprüfung die Prüfungen zeitnäher zu den Haushaltsjahren durchzuführen.

 

Stefan Busch

Erster Bürgermeister

Stadt Selbitz

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 13. März 2019

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