Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten

Am 01.11.2015 trat das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft und ersetzt das Bayerische Meldegesetz (MeldeG). Wie bisher haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch zu erheben. Die bereits vor dem 01.11.2015 eingetragenen Übermittlungssperren bleiben bestehen, es besteht kein Handlungsbedarf.

 

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Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 13. Februar 2019

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