Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028

Nach der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Sport und Integration über die Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und Jugendkammern (Jugendschöffenbekanntmachungen)- vom 27.10.2022, (Bay.MBI. Nr. 668, ber. Nr. 680) hat der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales des Landratsamtes Hof dem Präsidenten des Landgerichts Hof 60 Personen für die Wahl der Jugendschöffen vorzuschlagen. Die Stadt Selbitz hat von dieser Gesamtzahl mindestens je drei Männer und drei Frauen zu benennen.

 

Personen, die ein besonderes Interesse an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit haben, werden gebeten, sich bis spätestens

 

Freitag, 03. März 2023

 

bei der Stadt Selbitz, Rathaus Selbitz, Bahnhofstraße 2, 95152 Selbitz, Zimmer Nr. 1

zu melden.

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Selbitz

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