Festzustellende Vermüllungen im Umfeld der im Stadtgebiet aufgestellten Wertstoffcontainer und Nichteinhaltung der Müllentsorgungszeiten

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

leider muss immer wieder festgestellt werden, dass es durch unbekannte Personen im Umfeld der im Stadtgebiet aufgestellten Wertstoffcontainer, trotz oftmals freier Kapazitäten in den Containern, zu illegalen Müllablagerungen kommt. Ferner wird mitunter auch Müll (z.B. Hausmüll, Teppich- und Tapetenreste) eingeworfen, der in den Wertstoffcontainern nicht entsorgt werden darf. Dieses Verhalten stellt jeweils eine Ordnungswidrigkeit dar und wird bei Ermittlung der Täter mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet.

 

Diese illegalen Müllablagerungen vor und in den Containern müssen durch Mitarbeiter der Stadt Selbitz beseitigt werden. Die dafür anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Allgemeinheit. Insofern wird die gesamte Gemeindebürgerschaft durch dieses unverantwortliche Handeln einzelner Personen finanziell belastet.

 

Abschließend weisen wir darauf hin, dass die Entsorgung von Müll (insbesondere das Einwerfen von Altglas) nur werktags (montags bis samstags) in der Zeit von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr erlaubt ist. Durch die Einhaltung dieser Zeiten wird eine Ruhestörung der umliegenden Anwohnerschaft vermieden. Ein Zuwiderhandeln stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Aus diesen Gesichtspunkten heraus, sollte eine ordnungsgemäße Müllentsorgung im Rahmen der festgelegten Zeiten im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger liegen.

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Selbitz

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