Öffentliche Mahnung

Öffentliche Mahnung

 

Rückständige Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen per

 

15. Februar 2024

 

Steuerpflichtige, die sich mit der Entrichtung der bis 15. November 2023 fällig gewesenen Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung noch im Rückstand befinden, werden hiermit

 

öffentlich gemahnt

mit der Aufforderung, die Rückstände bis spätestens

 

29. Februar 2024

 

bei der Stadtkasse einzuzahlen oder zu überweisen.

 

Nach Ablauf dieser Frist erfolgt kostenpflichtige Einhebung der Rückstände unter Berechnung der gesetzlichen Säumniszuschläge und Mahngebühren. Es liegt also bei den Säumigen selbst, sich zusätzliche Kosten zu ersparen.

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Selbitz

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