Führerscheintausch
Haben Sie Ihren „alten Führerschein“ bereits getauscht?
Für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen die alten Führerscheine bis zum
19.01.2023 getauscht werden.
Anträge können im Rathaus Selbitz, Zimmer 1, zu den bekannten Öffnungszeiten gestellt werden.
Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihren Führerschein, Ihren Personalausweis, 1 biometrisches Passbild, sowie Euro 5,10 mit. Wir geben Ihren Antrag dann gerne an das Landratsamt Hof, zur weiteren Bearbeitung weiter.
Fristen für künftigen Führerscheinumtausch, s. Anlage
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