Führerscheintausch

Haben Sie Ihren „alten Führerschein“ bereits getauscht? 

 

Für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen die alten Führerscheine bis zum 

19.01.2024 getauscht werden. 

 

Anträge können im Rathaus Selbitz, Zimmer 1, zu den bekannten Öffnungszeiten gestellt werden.

 

Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihren Führerschein, Ihren Personalausweis, 1 biometrisches Passbild, sowie Euro 5,10 mit. Wir geben Ihren Antrag dann gerne an das Landratsamt Hof, zur weiteren Bearbeitung weiter. 

 

Nachstehend die Fristen für künftigen Führerscheinumtausch:

 

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden

 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein

 

umgetauscht sein muss

 

 

vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

II. Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt wurden

 

Austellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein

 

umgetauscht sein muss

 

 

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

 

 

Weitere Informationen

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Selbitz

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