Nachtragshaushaltssatzung und –plan Nr. 1/2022
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 durch die Stadt Selbitz
Bekanntmachung der Satzung und Hinweis auf die Auslegung während des Haushaltsjahres gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 1 und 2, Art. 26 Abs. 2 GO und § 4 der Bekanntmachungsverordnung
s. Anlage
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Downloads
Weitere Meldungen
Nicht vergessen: Zeitumstellung auf Sommerzeit
In der Nacht von Samstag, 30. März auf Sonntag, 31. März 2024 wird die Uhr von 2 Uhr auf 3 Uhr ...