Interkommunales Förderprogramm: Unterstützung bei Immobiliensanierung

Die Städte Naila und Selbitz arbeiten gemeinsam aktiv daran, Leerstände wiederzubeleben und die städtebauliche Qualität der Orte zu verbessern. Ein Bestandteil dieses Vorhabens ist das interkommunale Förderprogramm, welches die Städte Naila und Selbitz mit Unterstützung der Städtebauförderung auf den Weg gebracht haben. Mit der Unterzeichnung der Förderrichtlinie durch die Bürgermeister Frank Stumpf und Stefan Busch startet nun diese attraktive Fördermöglichkeit für sanierungsbedürftige Immobilien.

 

Das Programm zielt darauf ab, die langfristige Nutzung von Immobilien zu unterstützen, Leerstände zu beseitigen und das Stadtbild aufzuwerten. Immobilien, die im Sanierungsgebiet der beiden Städte liegen, können die Förderung in Anspruch nehmen.

 

Wenn Sie vorhaben das Äußere Ihrer Immobilie zu sanieren, dann ist dieses Programm genau richtig. Förderfähig sind Maßnahmen wie Fensteraustausch, Dacheindeckung und Fassadengestaltung, aber auch Architekten- und Ingenieursleistungen können geltend gemacht werden. Ein Gebäuderückbau ist unter Umständen ebenfalls förderfähig. Allerdings gilt hier, dass eine sinnvolle Gestaltung und Nachnutzung für die frei werdende Fläche gewährleistet sein muss. Ist Ihre Gewerbeeinheit im Erdgeschoss nicht mehr ganz zeitgemäß, dann kann hier ebenso unterstützt werden.

 

Der Fördersatz beträgt 30%. Der höchstmögliche Zuschuss beträgt 20.000€. Bitte beachten Sie aber unbedingt, dass die Antragstellung vor Baubeginn erfolgen muss. Und nicht vergessen: zusätzlich kann in Sanierungsgebieten eine erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit genutzt werden. Somit besteht eine attraktive finanzielle Unterstützung zur Aufwertung von Immobilien im Stadtkern.

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Herrn Biller vom Stadtumbaumanagement (, 0151 / 65152965). Hier erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, eine Erläuterung des Vorgehens und Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten.

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Selbitz

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