Beschlüsse aus Stadtrat und Ausschuss vom 10.03. bis 28.04.2022

Beschlüsse aus Stadtrat und Ausschuss vom 10.03. bis 28.04.2022

 

Beschlüsse des Stadtrates am 10.03.2022

Öffentliche Sitzung

Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren“ mit der dazugehörenden Anlage. Diese ist Bestandteil des Beschlusses und dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Das Inkrafttreten der Satzung erfolgt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung.

 

Stellungnahme zur Bauleitplanung der Gemeinde Köditz – 5. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Köditz für Fl.Nr. 473 Gemarkung Joditz, Gemeinde Köditz, Landkreis Hof

Beschluss: Es wird keine Stellungnahme abgegeben, da städtebauliche Belange der Stadt Selbitz nicht berührt werden.

 

Beschluss über die „Aufhebungssatzung zur Satzung für die Erhebung einer Feuerschutzabgabe“

Beschluss: Der Stadtrat beschließt die, von der Verwaltung ausgearbeitete „Aufhebungssatzung zur Satzung für die Erhebung einer Feuerschutzabgabe“.

 

Beschluss über die „Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für den Gemeinschaftsraum Kulmbacher Straße 2 der Stadt Selbitz“

Beschluss: Der Stadtrat beschließt die, von der Verwaltung ausgearbeitete „Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für den Gemeinschaftsraum Kulmbacher Straße 2 der Stadt Selbitz“.

 

Beschluss über die „Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Turnhallen der Stadt Selbitz“

Beschluss: Der Stadtrat beschließt die, von der Verwaltung ausgearbeitete „Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Turnhallen der Stadt Selbitz“.

 

Beschluss über die „Aufhebungssatzung zur Marktgebührensatzung“

Beschluss: Der Stadtrat beschließt die, von der Verwaltung ausgearbeitete „Aufhebungssatzung zur Marktgebührensatzung“.

 

Beschluss über die „Aufhebungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatz-Satzung)“

Beschluss: Der Stadtrat beschließt die, von der Verwaltung ausgearbeitete „Aufhebungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatz-Satzung)“.

 

Nichtöffentliche Sitzung

Vergabe Erstellung Baumkataster und Baumkontrolle

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Erstellung eines Baumkatasters und Regelkontrolle für vier Jahre in Selbitz, an die Firma Der Baumgutachter Ferdinand Bauer, Gefrees zu einem Angebotspreis in Höhe von 33.388,43 € (brutto).

 

Vergabe der Elektrorüfung für ortsveränderliche Geräte

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Geräteprüfung für 1100 ortsveränderliche Geräte und die Regelkontrolle für vier Jahre in Selbitz, an die Firma FEG Fra-Elektrobau GmbH, Naila zu einem Angebotspreis in Höhe von 33.183,15 € (brutto).

 

Ersatzbeschaffung für Geräteträger Fendt

Beschluss 1: Der Stadtrat beschließt, den Fendt Traktor 516 Vario S4 von der BAYWA AG, Hof zu übernehmen. Das Fahrzeug soll gemäß dem Angebot der AGCO Finance, Düsseldorf mit einer Laufzeit von 60 Monaten geleast und anschließend zurückgegeben werden. Der bisherige Traktor Fendt 380 GKA Geräteträger wird nicht repariert und einschließlich Anbaugeräte verkauft. Dazu erfolgte eine Ausschreibung im Selbitzer Bürgerblatt.

Die Anbauteile „Hydrac Schneepflug U-III 300“, „D1102 VA Kugelmann Dreipunktstreuer“ und „DUA 800 Dücker Böschungsmäher“ sollen ebenfalls für 60 Monate geleast und anschließend per Schlussrate übernommen werden. Dazu wird das Leasingangebot der Sparkasse Hochfranken in Anspruch genommen.

Beschluss 2: Der Stadtrat beschließt, den Traktor Fendt 380 GKA Geräteträger sowie die Anbauteile Schneepflug, Streugerät und Böschungsmäher zu einem Angebotspreis in Höhe von 15.500,00 € zu verkaufen.

 

Sanierung der Schulturnhalle – Vergabe der Bauleistung 04 Gerüstbau

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Bauleistungen 04 Gerüstbau, an die Firma Kircheis&Partner, Langenberg zu einem Angebotspreis in Höhe von 54.089,07 € (brutto).

 

Sanierung der Schulturnhalle – Vergabe der Bauleistung 05 Rohbau

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Bauleistungen 05 Rohbau, an die Firma Lein Bau, Selbitz zu einem Angebotspreis in Höhe von 241.079,07 € (brutto).

 

Sanierung der Schulturnhalle – Vergabe der Bauleistung 06 Dachabdichtung/Klempner

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Bauleistungen 06 Dachabdichtung/Klempner, an die Firma Fuss und Gartenschläger Flachdachbau, Mainleus zu einem Angebotspreis in Höhe von 431.512,54 € (brutto).

 

Sanierung der Schulturnhalle – Vergabe der Bauleistung 07 Holz/Alu-Fenster

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Bauleistungen 07 Holz/Alu-Fenster, an die Firma Kotschenreuther, Steinwiesen zu einem Angebotspreis in Höhe von 214.727,17 € (brutto).

 

Sanierung der Schulturnhalle – Vergabe der Bauleistung 08 Metallbau/Schlosser

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Bauleistungen 08 Metallbau/Schlosser, an die Firma Löhner, Naila zu einem Angebotspreis in Höhe von 99.920,14 € (brutto).

 

Sanierung der Schulturnhalle – Vergabe der Bauleistung 09 WDVS/Innenputz/Anstricharbeiten

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Bauleistungen 09 WDVS/Innenputz/Anstricharbeiten, an die Firma Reuchsel, Amt Wachsenburg zu einem Angebotspreis in Höhe von 196.263,31 € (brutto).

 

Sanierung der Schulturnhalle – Vergabe der Bauleistung 10 Trockenbau

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Bauleistungen 10 Trockenbau , an die Firma Weber, Klingenthal zu einem Angebotspreis in Höhe von 133.952,35 € (brutto).

 

Sanierung der Schulturnhalle – Vergabe der Bauleistung 11 Tischler/Prallwand

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Bauleistungen 11 Tischler/Prallwand, an die Firma Vereinigte Holzbaubetriebe, Woringen zu einem Angebotspreis in Höhe von 322.795,59 € (brutto).

 

Sanierung der Schulturnhalle – Vergabe der Bauleistung 12 Fliesen- und Naturstein

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Bauleistungen 12 Fliesen- und Naturstein, an die Firma Röhlich, Wendelstein zu einem Angebotspreis in Höhe von 63.014,07 € (brutto).

 

Sanierung der Schulturnhalle – Vergabe der Bauleistung 13 Bodenbelag

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Bauleistungen 13 Bodenbelag, an die Firma Fleischmann, Strullendorf zu einem Angebotspreis in Höhe von 26.015,84 € (brutto).

 

Sanierung der Schulturnhalle – Vergabe der Bauleistung 14 Sportboden

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Bauleistungen 14 Sportboden, an die Firma Wagner, Uder zu einem Angebotspreis in Höhe von 49.324,43 € (brutto).

 

Sanierung der Schulturnhalle – Vergabe der Bauleistung 15 Sportgeräte

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Bauleistungen 15 Sportgeräte, an die Firma Gotthilf Benz, Winnenden zu einem Angebotspreis in Höhe von 68.427,40 € (brutto).

 

Sanierung der Schulturnhalle – Vergabe der Bauleistung 16 Elektro

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Bauleistungen 16 Elektroarbeiten, an die Firma Elektrotechnik Plauen, Plauen zu einem Angebotspreis in Höhe von 294.590,51 € (brutto).

 

Sanierung der Schulturnhalle – Vergabe der Bauleistung 17 Heizung

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Bauleistungen 17 Heizungsarbeiten, an die Firma Helmut Pößnecker, Schwarzenbach/W. zu einem Angebotspreis in Höhe von 176.883,08 € (brutto) unter der Bedingung, dass die Nachweise firstgerecht erbracht werden.

Liegen diese nicht vor, vergibt die Stadt Selbitz den Auftrag für die Bauleistungen 17 Heizungsarbeiten, an die Firma Stübiger Haustechnik, Selb zu einem Angebotspreis in Höhe von 178.889,84 € (brutto).

 

Sanierung der Schulturnhalle – Vergabe der Bauleistung 18 Sanitär

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Bauleistungen 18 Sanitärarbeiten, an die Firma Helmut Pößnecker, Schwarzenbach/W. zu einem Angebotspreis in Höhe von 106.954,54 € (brutto) unter der Bedingung, dass die Nachweise firstgerecht erbracht werden.

Liegen diese nicht vor, vergibt die Stadt Selbitz den Auftrag für die Bauleistungen 18 Sanitärarbeiten, an die Firma Stübiger Haustechnik, Selb zu einem Angebotspreis in Höhe von 112.160,67 € (brutto).

 

Sanierung der Schulturnhalle – Vergabe der Bauleistung 19 Lüftung

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Auftrag für die Bauleistungen 19 Lüftungsarbeiten, an die Firma Bischoff-LS, Lautertal zu einem Angebotspreis in Höhe von 100.943,27 € (brutto).

 

 

Beschlüsse des Stadtrates am 07.04.2022

Öffentliche Sitzung

Haushalt 2022;

Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Anlagen

Beschluss 1: Der Stadtrat beschließt die verlesene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit ihren Anlagen in der vorliegenden Form (Art. 63 und 65 GO).

Beschluss 2: Der Stadtrat beschließt den Finanzplan und das Investitionsprogramm in der vorliegenden Form (§ 24 KommHV i.V.m. Art. 70 GO).

 

Bilanz Wasserwerk 2020, Feststellung des Ergebnisses

Beschluss: Der Stadtrat nimmt die vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellte Bilanz 2020 für das Wasserwerk ohne Einwendungen zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:

a) Der Jahresabschluss 2020 wird festgestellt.

b) Der Jahresgewinn 2020 in Höhe von 20.749,82 € wird der Gewinnrücklage zugeführt. Zukünftige Gewinne sind immer der Rücklage zuzuführen.

c) Die Verrechnungsschulden gegenüber der Stadt sind weiterhin mit 2 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

d) Die nach Ablauf von 5 Jahren im Verlustvortrag enthaltenen Verluste sind mit der Rücklage zu verrechnen.

 

Neuerlass der „Satzung der Stadt Selbitz über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS)“

Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der „Satzung der Stadt Selbitz über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS)“.

Diese ist Bestandteil dieses Beschlusses und dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Neuerlass der „Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren“

Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der „Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren“.

Diese ist Bestandteil dieses Beschlusses und dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Erstellung eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes mit Sturzflutenkonzept - Beschlussfassung

Beschluss: Die Stadt Selbitz beschließt die Erstellung eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes mit Sturzflutenkonzept.

 

Aufhebung Bebauungsplan Nr. 5 „Baugebiet südl. der Garlesstraße

-Billigungsbeschluss

Beschluss: Die Stadt Selbitz beschließt, die vom Ingenieurbüro IVS erarbeiteten Planunterlagen mit Stand vom 07. April 2022 zu billigen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Fristen und Modalitäten sind von der Verwaltung mit dem Planungsbüro abzustimmen.

 

Bauantrag: Erweiterung des Stallgebäudes; Fl.Nr. 44, Gemarkung Dörnthal, Dörnthal 39

Beschluss: Dem Bauantrag für die Erweiterung eines Stallgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 44, Gemarkung Dörnthal, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Bauantrag: Sanierung der bestehenden Flutlichtanlage durch Einbau energiesparender LED Leuchten sowie Errichtung von 2 weiteren Flutlichtmasten, Fl.Nr. 1098/1, Gemarkung Selbitz, Badstraße 28

Beschluss: Dem Bauantrag für die Sanierung der bestehenden Flutlichtanlage durch Einbau energiesparender LED Leuchten sowie die Errichtung von 2 weiteren Flutlichtmasten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1098/1, Gemarkung Selbitz, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Bauantrag: Neubau einer Doppelgarage, Fl.Nr. 922, Gemarkung Selbitz, Lessingstraße 6

Beschluss: Dem Bauantrag für den Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 922 Gemarkung Selbitz, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dem Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan wird zugestimmt.

 

Bauantrag: Errichtung Einfamilienhaus, Fl.Nr. 63, Gemarkung Dörnthal, Dörnthal 4

Beschluss: Dem Bauantrag für Errichtung Einfamilienhaus / Freiflächenphotovoltaik – private Nutzung – und Brunnenbohrung (Gartennutzung) auf dem Grundstück Fl.Nr. 63, Gemarkung Dörnthal, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

Vergabe des Jahresleistungsverzeichnisses

Beschluss: Die Stadt Selbitz vergibt den Jahresauftrag für die Reparatur- und Unterhaltsmaßnahmen Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbau auf Grundlage des Angebots vom 09.03.2022 an die Fa. Luding zum Angebotspreis von 25.372,04 € einschl. 19% MwSt..

 

 

Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses am 28.04.2022

Öffentliche Sitzung

Stadt Bayreuth, Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Nr. 29 und Bebauungsplanverfahren Nr. 5/17: Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss: Es wird keine Stellungnahme abgegeben, da städtebauliche Belange der Stadt Selbitz nicht berührt werden.

 

Bauantrag: Anbau einer Anlieferungseinhausung am bestehenden Gebäude; Fl.Nr. 1557, Gemarkung Selbitz, Schlesier Straße 11

Beschluss: Dem Bauantrag für den Anbau einer Anlieferungseinhausung am Living Crafts Büro- und Lager-gebäude auf den Grundstücken Fl.Nr. 1557 und 1558, Gemarkung Selbitz, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Abbruch des Anwesens; Fl.Nr. 33/1, Gemarkung Dörnthal, Dörnthal 59

Beschluss: Dem Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Abbruch des Anwesens auf dem Grundstück Fl.Nr. 33/1, Gemarkung Dörnthal, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Bauvoranfrage: Prüfung möglicher Bebauung mit 6-8 Einfamilienhäusern bzw. 2-3 Mehrfamilienhäusern, FlNrn. 77 und 78, Gemarkung Neuhaus

Beschluss: Der Parzellierung für Einfamilienhäusern wird zugestimmt. Die interne Erschließung obliegt der Eigentümerin.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Planunterlagen zur Kenntnis und stellt eine Zustimmung zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern in Aussicht. Ein Bauantrag ist einzureichen.

 

 

Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses am 28.04.2022

Nichtöffentliche Sitzung

Vergabe der Hardwareausstattung im Rathaus

Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Auftrag für

PCs an die Fa. Sommermann zum Preis von brutto 11.560,59 € zu vergeben,

Lizenzen für Server an die Fa. SoftwareOne zum Preis von brutto 2.891,77 € zu vergeben,

Server an die Fa. Büro Mayer zum Preis von brutto 8.687,00 € zu vergeben.

Wichtig für die Stadtverwaltung sind hier die 4 Stunden Reaktionszeit für den Vorort-Austausch-Service. Hier sollte trotz höheren Kosten der Fujitsu Server angeschafft werden.

Gesamtpreis: 23.139,36 € bei   4h Reaktionszeit Server

Angesichts der aktuell sehr dynamischen Preisentwicklung müssen vor Auftragsvergabe nochmals die tagesaktuellen Preise angefordert werden.

Die Hardware soll, wie bisher, wieder für einen Zeitraum von 60 Monaten geleast werden. Ent-sprechende Angebote werden noch eingeholt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Do, 09. Juni 2022

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