Vorübergehende Gaststättengenehmigung

Nachdem die Coronabeschränkungen gelockert bzw. aufgehoben wurden, beginnt nun auch wieder die Zeit der Vereinsfeste.

 

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass für diese Feste eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis notwendig ist, die auf Verlangen des Landratsamtes oder der Polizei,im Falle einer Kontrolle, vorzulegen ist.

Diese ist spätestens 3 Wochen vor Festbeginn direkt im Rathaus der Stadt Selbitz, Zimmer 1 oder telefonisch unter 09280/60-0 zu beantragen.

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Selbitz

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