Veröffentlichung von Ehejubiläen und Geburtstagen

Wir weisen darauf hin, dass Veröffentlichungen von Ehejubiläen und Geburtstagen (ab 65. Geburtstag) aus Gründen des Datenschutzes nur auf Antrag durchgeführt werden können.

 

Wir bitten die betroffenen Jubilare, den Wunsch auf Veröffentlichung 14 Tage vor dem Ereignis der Stadtverwaltung schriftlich mitzuteilen (Stadtverwaltung Selbitz, Bahnhofstraße 2, 95152 Selbitz oder per Mail an ). Bei Ehejubiläen muss die Zustimmung beider Ehegatten vorliegen.

 

Die bisher veröffentlichten Geburtstage werden ohne weitere Rückfragen weiterhin bekanntgegeben.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Ostergruß der Stadt Selbitz

Nicht vergessen: Zeitumstellung auf Sommerzeit

In der Nacht von Samstag, 30. März auf Sonntag, 31. März 2024 wird die Uhr von 2 Uhr auf 3 Uhr ...