Führerscheintausch

Wie Sie sicherlich bereits aus der Presse erfahren haben, müssen die "alten" Führerscheine

 

getauscht werden.

     

Nachstehend geben wir Ihnen die Fristen bekannt, welche Fristen Sie bei Ihrem Führerschein

 

einhalten müssen.

     

Anträge können im Rathaus Selbitz, Zimmer 1, zu den bekannten Öffnungszeiten gestellt werden. Wir bitten Sie jedoch, einen Termin bei uns zu vereinbaren (Tel. 09280-600).

 

Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihren Führerschein, Ihren Personalausweis, 1 biometrisches Passbild,

sowie 5,10 € mit. Wir geben Ihren Antrag dann gerne an das Landratsamt Hof, zur weiteren Bearbeitung

weiter.

     
       

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind

       

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein

   

 

umgetauscht sein muss

   

 

 

   

vor 1953

19.01.2033

   

1953-1958

19.01.2022

   

1959-1964

19.01.2023

   

1965-1970

19.01.2024

   

1971 oder später

19.01.2025

   

 

 

   
       

II. Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind

   

 

 

   

Austellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein

   

 

umgetauscht sein muss

   

 

 

   

1999-2001

19.01.2026

   

2002-2004

19.01.2027

   

2005-2007

19.01.2028

   

2008

19.01.2029

   

2009

19.01.2030

   

2010

19.01.2031

   

2011

19.01.2032

   

2012-18.01.2013

19.01.2033

   

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz

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