Aufhebungssatzung zur Satzung über den Seniorenbeirat der Stadt Selbitz
Die Stadt Selbitz erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Aufhebungssatzung:
§ 1
Aufhebung der Satzung
Die Satzung über den Seniorenbeirat der Stadt Selbitz vom 08.12.2015 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Seniorenbeirat der Stadt Selbitz tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Selbitz, den 07.12.2021
Stadt Selbitz
Stefan Busch
Erster Bürgermeister