Aufhebungssatzung zur Satzung über den Seniorenbeirat der Stadt Selbitz

 

Die Stadt Selbitz erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Aufhebungssatzung:

 

§ 1

Aufhebung der Satzung

 

Die Satzung über den Seniorenbeirat der Stadt Selbitz vom 08.12.2015 wird aufgehoben.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Seniorenbeirat der Stadt Selbitz tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Selbitz, den 07.12.2021

Stadt Selbitz

Stefan Busch                                    

Erster Bürgermeister

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Selbitz

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