HEUTE: Blutspendetermin des Bayerischen Roten Kreuzes am 8. Dezember 2021

Um die Krankenhäuser mit genügend Frischblutkonserven versorgen zu können,

ruft das Bayerische Rote Kreuz alle Bürgerinnen und Bürger zur Blutspende auf.

 

Die nächste Gelegenheit zum Blutspenden bietet sich am

Mittwoch, den 8. Dezember 2021

in der Zeit von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr

 

in der Grundschule in Selbitz an.

 

Für kürzere Wartezeiten und einen reibungslosen Ablauf ist die Reservierung Ihres Wunschtermins möglich:

  1. Klicken Sie unter www.blutspendedienst.com auf Termin  reservieren
  2. Mit der Blutspende-App (für iOS und Android) oder Ihrer Spendernummer anmelden (falls bereits vorhanden)
  3. Einen verfügbaren Termin wählen
  4. Mit der Bestätigung per E-Mail ist Ihr Termin verbindlich reserviert

 

Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspendeausweis mit und zusätzlich amtlichen Lichtbildausweis wie Personalausweis, Führerschein oder Reisepass. Bei Erstspendern genügt ein amtlicher Lichtbildausweis.  Beachten Sie bitte die allgemeinen Schutzmaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen der Mitarbeiter des BRK.

 

Spendewillige mit grippalen oder Erkältungs-Symptomen und Menschen mit direktem Kontakt zu Coronavirus (SARS-CoV-2)-Erkrankten werden nicht zur Spende zugelassen. Es besteht eine unumgängliche FFP2-Maskenpflicht.

 

Alle Termine sowie eventuelle Änderungen, aktuelle Maßnahmen und Informationen rund um das Thema Blutspende in Zeiten von Corona sind unter 0800 11 949 11 zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr oder unter www.blutspendedienst.com tagesaktuell abrufbar. Facebook & Instagram:@blutspendebayern.

 

HINTERGRUNDINFORMATIONEN ÜBER DIE BLUTSPENDE IN BAYERN:

 

Wer Blut spenden kann:

Blut spenden kann jeder gesunde Mensch ab dem 18. Geburtstag bis einen Tag vor dem 73. Geburtstag. Erstspender können bis zum Alter von 64 Jahren Blut spenden. Das maximale Spenderalter für Mehrfachspender ist ein Alter von 72 Jahren (d.h. bis einen Tag vor dem 73. Geburtstag). Bei Mehrfachspendern über 68 Jahren und bei Erstspendern über 60 Jahren erfolgt die Zulassung nach individueller ärztlicher Beurteilung. Frauen können viermal, Männer sechsmal innerhalb von zwölf Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden muss ein Mindestabstand von 56 Tagen liegen.

 

Darum ist Blutspenden beim BRK so wichtig:

Allein in Bayern werden täglich etwa 2.000 Blutkonserven benötigt. Mit einer Blutspende kann bis zu drei kranken oder verletzten Menschen geholfen werden. Eine Blutspende ist Hilfe, die ankommt und schwerstkranken Patienten eine Überlebenschance gibt.

 

Fragen & Antworten zur Blutspende in Zeiten des Coronavirus

Wer kann aktuell Blut spenden? In welchen Fällen erfolgt eine vorsorgliche Rückstellung?

  • Wer gesund und fit ist, kann Blut spenden.
  • Spendewillige mit den Symptomen Halskratzen, Schüttelfrost, Husten oder Kurzatmigkeit werden nicht zur Spende zulassen und für 4 Wochen zurückgestellt. 
  • Spendewillige mit Körpertemperatur von über 38 °C oder höher werden nicht zur Spende zugelassen. 
  • Spendewillige die einen engen Kontakt zu einem an Coronavirus (SARS-CoV-2)-Erkrankten laut Robert-Koch-Institut, hatten, werden 14 Tage zurückgestellt. Diese 14-tägige Rückstellung erfolgt unabhängig von Impfstatus, Genesenenstatus oder Testung.
  • Spendewillige, die am Coronavirus (SARS-CoV-2) erkrankt sind, müssen für 4 Wochen nach Ausheilung von der Blutspende zurückgestellt werden.
  • Spendewillige, die nach der Coronavirus-Einreiseverordnung in häusliche Quarantäne müssen, dürfen leider kein Blut spenden.
    • Menschen, die sich in einem Corona-Hochrisikogebiet (Coronavirus-Risikogebiet laut Robert-Koch-Institut) aufgehalten haben, werden für 10 Tage von der Blutspende zurückgestellt. Eine Abkürzung der Wartezeit durch ein negatives Testergebnis ist frühestens nach fünf Tagen möglich. Geimpfte und Genesene können unmittelbar nach Rückkehr Blut spenden.
    • Menschen, die sich in einem Corona-Virusvarianten-Gebiet (Coronavirus-Risikogebiet laut Robert-Koch-Institut) aufgehalten haben, werden für 14 Tage von der Blutspende zurückgestellt.
    • Für Grenzpendler und Grenzgänger sowie für Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik einreisen, gilt keine Quarantänepflicht. Werden hier von den Behörden abweichende, strengere Regelungen getroffen, gelten diese.

Kann ich nach bzw. vor einer SARS-CoV-2-Impfung Blut spenden?

  • Eine Blutspende ist generell vor und nach dieser Impfung problemlos möglich. Gegen SARS-CoV-2 geimpfte Personen können weiterhin Vollblut, Plasma und Thrombozyten spenden, sofern sie die geltenden Zulassungskriterien erfüllen.
  • Blutspende nach SARS-CoV-2-Impfung: Bei allen derzeit in Deutschland eingesetzten Impfstoffen ist laut Paul-Ehrlich-Institut grundsätzlich keine Rückstellung bis zur nächsten Blutspende erforderlich. Wir empfehlen allerdings rein vorsorglich, einen Tag bis zur Blutspende zu warten, um eventuell auftretende Nebenwirkungen abgrenzen zu können.
  • Blutspende vor SARS-CoV-2-Impfung: Bezüglich einer SARS-CoV-2-Impfung nach der Blutspende gibt es keine Vorschriften oder Empfehlungen hinsichtlich eines einzuhaltenden Mindestabstands. Wer sich nach der Blutspende fit fühlt, könnte im Anschluss einen Impftermin wahrnehmen.
  • Der Blutverlust durch Blutspenden führt nicht zu einer schlechteren Wirkung der SARS-COV-2-Impfung. Der Antikörperverlust ist minimal, die Langzeitimmunität über die Gedächtniszellen wird dadurch nicht beeinflusst.
  • Der Erhalt von Blutpräparaten einer gegen SARS-CoV-2 geimpften Person ist unbedenklich laut Paul-Ehrlich-Institut. Transfusionsassoziierte Infektionen mit SARS-CoV-2 gelten als ausgeschlossen. Im Zusammenhang mit einer Transfusion von Blutkomponenten einer gegen SARS-CoV-2 geimpften Person kommt es nicht zu Wirkungen des Impfstoffes beim Transfusionsempfänger. Verimpfte bzw. in Folge einer SARS-CoV-2-Impfung gebildete Spike-Proteine könnten höchstens kurzfristig, jedoch nur in geringer und für den Organismus eines Transfusionsempfängers nicht wirksamer Menge, vorhanden sein. Die SARS-CoV-2-Impfung sorgt für die Ausbildung spezifischer Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Virus. Eine Impfung gegen SARS-CoV-2 zerstört weder das Immunsystem der geimpften Person noch eines möglichen Transfusionsempfängers. 
  • Der Impfstatus in Bezug auf einzelne Impfungen wird nicht abgefragt, weder in Bezug auf SARS-CoV-2, noch auf andere Impfungen. Für die Zulassung zur Blutspende ist nur relevant, ob der erforderliche Mindestabstand zwischen der letzten Impfung und Blutspendetermin allgemein eingehalten wurde. Blutpräparate werden nicht explizit mit dem Hinweis auf beispielsweise eine erfolgte Impfung an Kliniken weitergegeben.

Aufgabe und Pflicht für uns als Blutspendedienst ist es, sicherzustellen, dass die freigegebenen Blutprodukte kein Risiko für den jeweiligen Empfänger darstellen. An der Präparatesicherheit für Transfusionsempfänger hat sich nichts geändert.

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Selbitz

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